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Gemeinde Apokoronas sucht fünf Mitarbeiter für Reinigung und Soziale Einrichtungen
Ausschreibung · Gemeinde Apokoronas

Gemeinde Apokoronas sucht fünf Mitarbeiter für Reinigung und Soziale Einrichtungen

Zusammenfassung

Die Gemeinde Apokoronas schreibt fünf befristete Stellen für die Dauer von zwei Monaten aus — eine davon für eine Pflegehilfskraft in den Sozialen Einrichtungen, die anderen vier für Reinigungspersonal im Außen- und Innenbereich. Interessierte können ihre Bewerbung ab dem 5. September 2026 persönlich im Gemeindeamt in Vrysses oder per E-Mail einreichen. Die Bewerbungsfrist beträgt nur fünf Tage ab dem Aushang der Bekanntmachung.

Apokoronas sucht fünf neue Mitarbeiter — Bewerbung ab sofort möglich

Die Gemeinde Apokoronas hat fünf befristete Stellen ausgeschrieben. Die Verträge laufen jeweils zwei Monate und sollen sowohl den Betrieb der Sozialen Einrichtungen als auch die Reinigung öffentlicher Flächen sicherstellen. Bürgermeister Charalampos Koukianakis hat die Bekanntmachung unterzeichnet.

Welche Stellen werden besetzt?

Insgesamt werden fünf Personen gesucht:

  • 1 Pflegehilfskraft für die Sozialen Einrichtungen der Gemeinde
  • 2 Mitarbeiter für die Reinigung und Begleitung von Müllfahrzeugen im Außenbereich
  • 1 Mitarbeiter für die allgemeine Reinigung öffentlicher Außenflächen
  • 1 Mitarbeiter für die Reinigung öffentlicher Innenräume

Für die Reinigungsstellen werden keine besonderen Qualifikationen verlangt. Wer sich auf die Stelle als Pflegehilfskraft bewirbt, muss einen anerkannten Abschluss im Pflegebereich vorweisen — beispielsweise als Pflegehelfer, Krankenpflegehelfer oder in einer verwandten Fachrichtung — sowie die entsprechende Berufsausübungserlaubnis.

Was muss man einreichen?

Zur Bewerbung gehören zwingend folgende Unterlagen:

  • Kopie des Ausbildungsabschlusses — bei ausländischen Abschlüssen mit beglaubigter Übersetzung
  • Eidesstattliche Erklärung, dass die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen für Beamte erfüllt sind

Wo und bis wann bewerben?

Bewerbungen können persönlich im Gemeindeamt eingereicht werden:

  • Adresse: Vrysses, Apokoronas
  • Telefon: 28253 40334 und 28253 40331
  • Ansprechpartnerinnen: Dimitroula Arabatzis (Leiterin Personalabteilung) und Persa Kouineli
  • E-Mail: [email protected] und [email protected]

Die Bewerbungsfrist beträgt fünf Tage ab dem Tag nach dem Aushang der Bekanntmachung — also bis spätestens 05.09.2026. Bewerbungen werden während der regulären Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung entgegengenommen.

Offizielle Quelle

Quellübersetzung

Maschinell aus dem offiziellen Quelldokument übersetzt.

BEKANNTMACHUNG 17

HELLENISCHE REPUBLIK PROVINZ CHANIA GEMEINDE APOKORONAS Anschrift: Vrysses, PLZ 730 07 Sachbearbeiterin: Kouineli Persa Tel.: (28253) – 40334 E-Mail: [email protected]

AP: 10181 Unterzeichnung: 04.09.26 11:30 Verteiler: 04.09.26 11:32


BEKANNTMACHUNG 17

Die Gemeinde Apokoronas gibt nach

  1. dem Beschluss Nr. 180/2026 (ADA: ΡΒΤΟΩΨΤ-1ΘΚ) des Gemeindeausschusses

  2. dem Schreiben mit Protokollnummer 10146/03.09.2026 der Direktion für Wirtschaftliche und Verwaltungsdienste über das Vorhandensein der erforderlichen Haushaltsmittel

bekannt, dass sie Personal auf der Grundlage von Arbeitsverträgen des Privatrechts auf bestimmte Zeit (IDOCH) einstellen wird, insgesamt fünf (5) Personen für die Dauer von zwei (2) Monaten, um den reibungslosen Betrieb der Sozialen Einrichtungen zu gewährleisten und den Bedarf im Bereich der Reinigung der Gemeinde Apokoronas zu decken — mit den folgenden Fachrichtungen und entsprechenden besonderen formalen Qualifikationsvoraussetzungen:

| Kategorie | Anzahl der Personen | Besondere formale Qualifikationsvoraussetzungen | Vertragsdauer | |---|---|---|---| | DE PFLEGEHILFSKRAFT (ΔΕ ΒΟΗΘ. ΝΟΣΗΛΕΤΡΙΩΝ) | 1 | a) Diplom, Abschluss oder Abgangszeugnis der Fachrichtung Pflegehilfskraft / Krankenpflegehelfer / Krankenpflege / Notaufnahme-Krankenpflege / Assistenz Traumatologie-Orthopädie / Chirurgische Krankenpflege / Onkologische Krankenpflege / Intensivpflege / Psychiatrische Pflege / Geburtshilfliche Pflegeassistenz / Allgemeine Pflegeassistenz / Traumatologische Pflegeassistenz / Chirurgische Pflegeassistenz / Onkologische Pflegeassistenz / Intensivpflegeassistenz / Assistenzpflege bei Patienten mit besonderen Erkrankungen / Pflegehilfskraft Berufliche Fachrichtung, Ausbildung und Qualifizierung Niveau 5 (IEK oder Nachoberstufenjahr – Lehrklasse EPAL) oder Berufliche Qualifizierung auf postsekundärem Niveau IEK oder Berufliches Gymnasium (EPAL) oder Berufliche Fachrichtung, Ausbildung und Qualifizierung Niveau 4 EPAL oder Technische Berufsschule (TEE) zweiter Zyklus oder Technisches Berufsgymnasium (TEL) oder Spezialisierungsabteilung des Einheitlichen Mehrfachzweig-Lyzeums (EPA) oder Mittlere Technische Berufsschule für Arbeiter (N.D. 580/1970) oder ein anderer gleichwertiger Abschluss einer Schuleinheit des In- oder Auslands der entsprechenden Fachrichtung. b) Die erforderliche Berufsausübungserlaubnis oder Bescheinigung, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen zur Berufsausübung von der zuständigen Verwaltungsbehörde erfüllt werden. ERGÄNZENDE QUALIFIKATIONEN: a) Diplom oder Abschluss der Fachrichtung Pflegehilfskraft / Allgemeine Pflegehilfe / Pflegehilfskraft / Krankenpfleger/-innen der Mittleren Technischen Berufs-Pflegeschule (MTENS) oder der Berufsschule (EPAS) gem. Gesetz 3475/2006 oder der Lehrlings-Berufsschule OAED gem. Gesetz 3475/2006 oder der OAED-Berufsschule (Gesetz 4763/2020) oder der Berufsqualifizierungsschule ESK (Gesetz 4763/2020) oder der Berufsqualifizierungsschule SEK (Gesetz 4186/2013) oder der Technischen Berufsschule TEE erster Zyklus oder der Technischen Berufsschule TES (Gesetz 1566/1985 oder 576/1997) oder der OAED-Lehrlingschule (Gesetz 1346/1983 oder 1566/1985) oder ein anderer gleichwertiger Abschluss einer Schuleinheit des In- oder Auslands der entsprechenden Fachrichtung. b) Die erforderliche Berufsausübungserlaubnis oder Bescheinigung, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen zur Berufsausübung von der zuständigen Verwaltungsbehörde erfüllt werden. | Zwei (2) Monate | | YE Reinigungspersonal Außenbereiche / Begleiter von Müllfahrzeugen (ΥΕ Προσωπικού Καθαριότητας εξωτερικών Χώρων / Συνοδών Απορριμματοφόρων) | 2 | Keine besonderen formalen Qualifikationsvoraussetzungen erforderlich (letzter Satz, Buchst. στ', Abs. 1, Art. 40 des Gesetzes 4765/2021) | Zwei (2) Monate | | YE Reinigungspersonal Außenbereiche / Reinigungspersonal Außenbereiche (ΥΕ Προσωπικού Καθαριότητας εξωτερικών Χώρων) | 1 | Keine besonderen formalen Qualifikationsvoraussetzungen erforderlich (letzter Satz, Buchst. στ', Abs. 1, Art. 40 des Gesetzes 4765/2021) | Zwei (2) Monate | | YE Reinigungspersonal Innenbereiche / Reinigungspersonal Innenbereiche (ΥΕ Προσωπικού Καθαριότητας εσωτερικών Χώρων) | 1 | Keine besonderen formalen Qualifikationsvoraussetzungen erforderlich (letzter Satz, Buchst. στ', Abs. 1, Art. 40 des Gesetzes 4765/2021) | Zwei (2) Monate |


ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

Die Interessierten müssen zusammen mit ihrem Antrag folgende Unterlagen zwingend einreichen:

Wir nennen beispielhaft:

  1. Fotokopie des Ausbildungsabschlusses. Bei einem ausländischen Hochschul- oder Ausbildungsabschluss ist eine Beglaubigung und offizielle Übersetzung erforderlich.

  2. Eidesstattliche Erklärung, dass die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen erfüllt werden, die für Beamte im ersten Teil des Gesetzes 3584/07 vorgesehen sind.

Die Interessierten reichen den Antrag und die Unterlagen innerhalb einer Frist von fünf (5) Tagen ab dem Tag nach dem Aushang der Bekanntmachung im Aushangbereich des Unternehmens ein.


FRIST UND ORT DER EINREICHUNG DER ANTRÄGE

Die Interessierten können den Antrag in den Büros der Gemeinde Apokoronas einreichen:

Anschrift: Vrysses Apokoronas, Tel.: 2825340334 – 331

Zuständig für die Entgegennahme sind die Leiterin der Personalabteilung Arabatzi Dimitroula und die Mitarbeiterin der Personalabteilung Kouineli Persa an Werktagen während der Öffnungszeiten sowie elektronisch an [email protected] und [email protected].

Die Interessierten reichen den Antrag und die Unterlagen innerhalb einer Frist von fünf (5) Tagen ab dem Tag nach dem Aushang der Bekanntmachung im Aushangbereich des Unternehmens ein, d.h. bis zum 5. September 2026.

DER BÜRGERMEISTER VON APOKORONAS

KOUKIANAKIS CHARALAMPOS