Maschinell aus dem offiziellen Quelldokument übersetzt.
Im Rahmen der Ergreifung vorbeugender Brandschutzmaßnahmen für die Brandsaison 2026 gemäß der geltenden Gesetzgebung, wie sie durch das Gesetz 5281/2026 geändert wurde und gilt, zur Abwendung der Gefahr der Entstehung eines Brandes oder seiner schnellen Ausbreitung, erinnern wir daran, dass Eigentümer, Besitzer, Nießbrauchberechtigte, Mieter oder Untermieter von Grundstücken und sonstigen unbebauten/offenen Flächen innerhalb genehmigter Bebauungspläne oder Siedlungen sowie in einer Entfernung von bis zu 100 Metern von deren Grenzen verpflichtet sind, bis einschließlich 15. Juni 2026 die Reinigung ihrer Grundstücke vorzunehmen.
Die Eigentümer sind verpflichtet, eine eidesstattliche Erklärung im Nationalen Register zur Einhaltung vorbeugender Brandschutzmaßnahmen des Artikels 53A des Gesetzes 4662/2020 (A΄ 27), wie geändert und in Kraft durch das Gesetz 5281/2026, über die elektronische Plattform des Ministeriums für Klimakrise und Zivilschutz (Y.K.K.P.P.) unter dem Link https://akatharista.apps.gov.gr/ vom 1. April bis zum 15. Juni 2026 einzureichen.
Verpflichtung der oben genannten Verpflichteten ist auch die Instandhaltung während der gesamten Dauer der Brandsaison, vom 1. Mai bis zum 31. Oktober.
Die Reinigung betrifft unbebaute, aber auch bebaute, d. h. mit Gebäude versehene Flurstücke:
a) in Gebieten innerhalb genehmigter Bebauungspläne,
b) in Gebieten innerhalb von Siedlungsgrenzen, ohne genehmigten Bebauungsplan,
c) in Flächen innerhalb eines Radius von 100 Metern von den Grenzen der Fälle a) und b), sofern sie gemäß der Waldkarte des Gebiets nicht der Waldgesetzgebung unterliegen,
d) in außerplanmäßigen Grundstücken mit Gebäude, sofern sie gemäß der Waldkarte des Gebiets nicht der Waldgesetzgebung unterliegen.
Es betrifft NICHT:
gestaltete, gepflegte Gärten oder bepflanzte Flächen unbebauter/offener Bereiche von Gebäuden, Mehrfamilienhäusern usw. auf innerhalb oder außerhalb des Plans liegenden Flurstücken,
unbebaute Flurstücke außerhalb des Plans,
bebaute Flurstücke außerhalb des Plans, aber innerhalb von Wald- oder wiederaufzuforstender Fläche.
Für die Prüfung, ob das außerplanmäßige Grundstück den Bestimmungen der Waldgesetzgebung unterliegt oder nicht, verwenden wir die Waldkarten.
Die erforderliche Reinigung umfasst:
• Holzfällung und Entfernung trockener und gebrochener Bäume und Äste sowie der Äste, die in direktem Kontakt mit einem Gebäude stehen.
• Entfernung der brennbaren Pflanzenmasse, die sich auf der Bodenoberfläche befindet, wie beispielhaft die Laubschicht, das trockene Gras und die am Boden liegenden trockenen Äste.
• Entastung der Basis der Baumkrone und Erhöhung der Ansatzhöhe der Krone von der Bodenoberfläche, je nach Alter und Art des Baumes.
• Ausdünnung der Strauchvegetation hinsichtlich der Bodenbedeckung.
• Entfernung etwaiger anderer verlassener brennbarer, entzündlicher, explosiver oder leicht entflammbarer Materialien, Gegenstände und Abfälle.
Um die Erklärung über die Reinigung ihres Grundstücks auf der elektronischen Plattform (Nationales Register) einzureichen, müssen die verpflichteten Eigentümer, Besitzer, Nießbrauchberechtigten, Mieter oder Untermieter Folgendes ausfüllen:
- ihre persönlichen Zugangscodes zu Taxisnet,
- die nationale Katasterkennziffer (KAEK) des Grundstücks oder
- die Koordinaten des Grundstücks, wenn sich das Grundstück in einem Gebiet befindet, in dem das Kataster nicht in Betrieb ist (d. h. die Katastererfassung ist in Entwicklung oder in Offenlegung).
In Fällen der Unmöglichkeit der Einreichung einer Erklärung, etwa wegen objektiver Unmöglichkeit der Nutzung elektronischer Dienste, Alters, Behinderung oder eines Grundes höherer Gewalt, reichen Sie in physischer Form beim zuständigen Bürgerdienstzentrum oder bei der örtlich zuständigen Feuerwehrdienststelle ein, und sie werden durch deren Mitwirkung mit jedem geeigneten Mittel an die Direktion für Vorbeugenden Brandschutz des Feuerwehrkorps gesendet.
Achtung! Die Nichtreinigung dieser Grundstücksflächen führt zur Verhängung der folgenden Sanktionen:
für die Nichtreinigung / Nichtaufrechterhaltung der Reinigung des Flurstücks während des Zeitraums der Brandsaison (1. Mai – 31. Oktober): Ø Geldbuße 1€/m² mit mindestens 200€ und höchstens 2.000€
für die Nichtabgabe der Erklärung im nationalen Register bis zum 15. Juni: Ø Geldbuße 500€, sofern keine Reinigung durchgeführt wurde Ø Geldbuße 100€, sofern eine Reinigung durchgeführt wurde
für die Abgabe einer falschen Erklärung im nationalen Register: Ø Geldbuße 5.000€ und Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten
Die Gemeinde setzt auf die Zusammenarbeit der Bürger, da der Brandschutz ihre Sicherheit, den Schutz ihres Eigentums und der Umwelt betrifft.
Der Schutz der Umwelt und des menschlichen Lebens ist nicht nur Verantwortung des Staates oder der Selbstverwaltung, sondern gemeinsame Verpflichtung von uns allen.
Von der Zivilen Schutzabteilung der Gemeinde Apokoronas.
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