Gemeindeeigentum in der Zwangsversteigerung: Apokoronas kämpft gegen irischen Investmentfonds
Der Bürgermeister von Apokoronas, Charalampos Koukianakis, hat am 10. Juli 2026 einen ungewöhnlich scharfen öffentlichen Appell veröffentlicht — gerichtet an den Premierminister, alle Abgeordneten des griechischen Parlaments und den Gouverneur der griechischen Nationalbank, Giannis Stournaras. Auslöser ist die drohende Zwangsversteigerung zweier Gebäude, die einst der Landwirtschaftlichen Kooperative Apokoronas-Sfakia gehörten und heute von einem Forderungsmanagementunternehmen verwertet werden sollen — das laut Bürgermeister im Auftrag eines irischen Investmentfonds mit Sitz in Dublin handelt.
Was ist passiert?
Die beiden Gebäude der ehemaligen Kooperative wurden zunächst als ein einziges Objekt zur Versteigerung angeboten, mit einem Mindestgebot von 695.328,92 Euro. Für die kommunale Wasserversorgungsgesellschaft DEYA Apokoronas — ein noch junges Unternehmen — war diese Summe schlicht nicht zu stemmen. Die Gemeindeverwaltung legte rechtlich Widerspruch ein und wies nach, dass es sich um zwei eigenständige Gebäude handelt. Das Amtsgericht Chania gab der Gemeinde Recht und ordnete die Trennung an: Das erste Gebäude erhielt ein Mindestgebot von 245.000 Euro, das zweite von 355.000 Euro.
Doch damit begann erst der eigentliche Kampf. Innerhalb von nur acht Tagen berief die Gemeinde zwei Ratssitzungen ein, stellte offiziell Kaufinteresse an, beantragte einen freihändigen Verkauf an die DEYA, forderte die Aussetzung der Versteigerung und wandte sich persönlich an den Nationalbankgouverneur Stournaras. All das nutzte nichts: Das Gericht lehnte eine Aussetzung ab, und während der laufenden Versteigerung wurden die Bedingungen geändert.
Das eigentliche Problem
Für Bürgermeister Koukianakis geht es um weit mehr als zwei Gebäude. Er stellt die grundsätzliche Frage: Wie kann ein Objekt, das von den Bauern der Region aufgebaut wurde und öffentlichen Zwecken dienen sollte, nicht in Gemeindehand bleiben — während ein Finanzunternehmen mit einem eingetragenen Stammkapital von gerade einem Euro dieselbe Immobilie erwerben kann?
"Heute wird nicht ein Gebäude versteigert", schreibt er, "sondern das Vertrauen der Bürger in den Staat."
Besonders pikant: Das betreffende Forderungsmanagementunternehmen soll laut veröffentlichten Angaben ein Stammkapital von nur einem Euro haben — und darf dennoch über Immobilien im Millionenwert und das Erbe ganzer Dorfgemeinschaften entscheiden.
Was der Bürgermeister fordert
Koukianakis verlangt keine Sonderbehandlung. Er fordert gleiche Rechte und echten staatlichen Schutz des öffentlichen Interesses. Konkret fragt er: Warum kann eine gemeinnützige Gemeindegesellschaft kein Gebäude erwerben, das für die örtliche Wasserversorgung genutzt werden soll — während ein ausländischer Finanzfonds dieselbe Immobilie problemlos ersteigern darf?
Sein Appell richtet sich an den Gesetzgeber: Die Regeln für Zwangsversteigerungen müssen so gestaltet sein, dass Gemeinden und öffentliche Einrichtungen realistische Chancen haben, gemeinnützige Immobilien zu behalten.
Was das für die Region bedeutet
Für die Bewohner von Apokoronas ist die Angelegenheit unmittelbar spürbar: Die DEYA, die für Wasserversorgung und Abwasser zuständig ist, hatte geplant, eines der Gebäude als Betriebssitz zu nutzen. Fällt die Immobilie an einen Finanzinvestor, muss die Gemeinde anderweitig Räumlichkeiten suchen — auf Kosten der Steuerzahler.
Darüber hinaus sendet dieser Fall ein beunruhigendes Signal an alle griechischen Gemeinden: Wenn selbst eine kommunale Wassergesellschaft keine Chance gegen ausländische Fonds hat, wer schützt dann private Eigentümer?
"Wenn Apokoronas heute nicht geschützt wird", warnt der Bürgermeister, "kann morgen niemand sicher sein, dass er selbst geschützt wird."
- Datum der Erklärung: 10.07.2026
- Beteiligte Immobilien: Zwei ehemalige Gebäude der Kooperative Apokoronas-Sfakia
- Mindestgebote nach Gerichtsentscheid: 245.000 € (Gebäude 1), 355.000 € (Gebäude 2)
- Ursprüngliches gemeinsames Mindestgebot: 695.328,92 €
- Zuständige Gemeindegesellschaft: DEYA Apokoronas (Wasser und Abwasser)
- Gegenseite: Forderungsmanagementgesellschaft im Auftrag eines Investmentfonds mit Sitz in Dublin