17 Apr 2026
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Apokoronas klärt Grenzverlauf der Siedlung Souri bei Sellia
apokoronas.gov.gr

Apokoronas klärt Grenzverlauf der Siedlung Souri bei Sellia

Zusammenfassung

Der Gemeinderat von Apokoronas hat in seiner Sitzung vom 22. November 2024 einstimmig beschlossen, den genauen Grenzverlauf der Siedlung Souri im Gebiet von Sellia festzulegen. Auslöser war ein Widerspruch zwischen der schriftlichen Beschreibung und der grafischen Darstellung aus dem Jahr 1989, durch den Teile der Siedlung fälschlicherweise als außerhalb des Siedlungsgebiets galten. Die nun gültige Grenze basiert auf der grafischen Darstellung eines aktuellen topografischen Gutachtens.

Apokoronas klärt Grenzverlauf der Siedlung Souri

Ein jahrelanger Widerspruch im offiziellen Grenzplan der Siedlung Souri bei Sellia ist beigelegt. Der Gemeinderat von Apokoronas hat in seiner Sitzung vom 22.11.2024 einstimmig entschieden, welche Grenzlinie künftig als verbindlich gilt – eine Entscheidung, die für Grundstückseigentümer in diesem Bereich erhebliche praktische Bedeutung haben kann.

Was war das Problem?

Die Siedlung Souri gehört zur Gemeindeeinheit Vamos und liegt im Gebiet der Ortsgemeinde Sellia. Sie wurde 1989 offiziell abgegrenzt. Die damalige Abgrenzung enthielt jedoch eine Besonderheit: Die schriftliche Beschreibung und die grafische Darstellung des Grenzverlaufs wichen an den Punkten 4, 5 und 6 der Grenzlinie voneinander ab.

Diese Abweichung hatte reale Folgen: Ein Teil der tatsächlich bebauten Siedlung galt laut schriftlicher Beschreibung als außerhalb des Siedlungsgebiets. Das bedeutete, dass betroffene Grundstücke möglicherweise nicht als innerhalb der Siedlung angesehen wurden – mit entsprechenden Auswirkungen auf Baugenehmigungen und andere Verwaltungsvorgänge.

Was hat der Gemeinderat beschlossen?

Auf Antrag eines Bürgers und auf Grundlage eines topografischen Gutachtens des Ingenieurs Nikolaos Pothoulakas wurde das Thema in der Gemeinderatssitzung vom 22.11.2024 behandelt. Der Bürgermeister Charalampos Koukianakis stellte den Sachverhalt vor.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig: Maßgeblich ist ab sofort die grafische Darstellung des Grenzverlaufs, wie sie im topografischen Gutachten festgehalten ist – nicht die schriftliche Beschreibung. Damit wird sichergestellt, dass der betroffene Teil der Siedlung Souri klar und eindeutig als innerhalb des Siedlungsgebiets gilt.

Das Gutachten stützt sich unter anderem auf historische Luftaufnahmen des griechischen Militärgeografischen Dienstes aus den Jahren 1979, 1989 und 1994, um den tatsächlichen Grenzverlauf zu rekonstruieren.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind Grundstückseigentümer und Anwohner im Bereich des sogenannten „zerstreuten" Teilstücks der Siedlung Souri – also dem Abschnitt, dessen Grenzpunkte 4, 5 und 6 nun neu definiert wurden. Wer in diesem Bereich ein Grundstück besitzt oder bauen möchte, sollte prüfen, ob sich durch die neue Grenzfestlegung etwas an seiner baurechtlichen Situation ändert.

Was müssen Betroffene tun?

Eine unmittelbare Handlungspflicht für Bürgerinnen und Bürger ergibt sich aus dem Beschluss nicht. Die Entscheidung des Gemeinderats muss nun an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden. Grundstückseigentümer, die konkrete Fragen zu ihrem Grundstück haben, sollten sich an das Stadtbauamt der Gemeinde Apokoronas wenden.

Das vollständige topografische Gutachten sowie die technische Stellungnahme können über den offiziellen Internetauftritt der Gemeinde eingesehen werden.

Offizielle Quelle

Quellübersetzung

Maschinell aus dem offiziellen Quelldokument übersetzt.

Auszug aus dem Protokoll Nr. 31/2024

der Sitzung des Gemeinderats von Apokoronas Beschlussnummer 171/2024

ADA: 91ΕΡΩΨΤ-ΤΤΖ


Am Freitag, den 22. November 2024, um 17:00 Uhr fand die ordentliche Sitzung des Gemeinderats von Apokoronas per Videokonferenz im Sitzungssaal des Gemeinderats statt, einberufen durch die Einladung des Vorsitzenden Nr. 12449/18-11-2024, die auf der offiziellen Website der Gemeinde und an die Vorsitzenden der Gemeinschaften (gemäß Artikel 74 des Gesetzes 4555/2018) veröffentlicht wurde, mit folgenden Tagesordnungspunkten:

TAGESORDNUNGSPUNKT 8:

Klärung der Siedlungsgrenze zwischen den Punkten 4, 5 & 6 der Abgrenzung des zerstreuten Teilstücks der Siedlung Souri, Ortsgemeinde Sellia


Anwesende Gemeinderatsmitglieder (21 von 25)

  • Athanarakis Ioannis
  • Apostolakis Ioannis
  • Votisakis Pavlos
  • Gyptas Kon/nos (verließ die Sitzung vor der Beratung des 2. Tagesordnungspunkts)
  • Zoikis Stavros
  • Karteraki Emmanouela
  • Kaklala Argyro
  • Koulianos Andreas
  • Koukourakis Ioannis
  • Melissakis Nikitas
  • Mousourakis Georgios
  • Mpenakari Argyro
  • Mpenakis Petros
  • Niolakki-Voriaki Niki
  • Spyromichakis Georgios
  • Paizis Nikitas
  • Piperakis Evangelos
  • Soulaki-Kourta Argyro
  • Stavroulakis Stavros
  • Taliadaki Maria
  • Psaroudakis Stavros

Abwesende Gemeinderatsmitglieder (4 von 25)

  • Vlachakis Petros
  • Gynarakis Eleftherios
  • Kanteraki Eleftheria
  • Orfanoudaki Athena

Der Bürgermeister Charalampos Koukianakis nahm an der Sitzung teil.

An der Sitzung nahm auch die Gemeindeangestellte Kordavaki Georgia teil, die als Schriftführerin des Gemeinderats für die Protokollführung bestellt wurde.

Ferner nahmen an der Sitzung teil: Herr Smyrakis Georgios, Vorsitzender der Ortsgemeinschaft Agia Triada; Herr Kaukalias Stylianos, Vorsitzender der Ortsgemeinschaft Georgioupolis; Herr Charapakis Nikolaos, Vorsitzender der Ortsgemeinde Machairon; Frau Mpevanaki Maria, Vorsitzende der Ortsgemeinschaft Folia; Herr Nikiforakis Pantelis, Vorsitzender der Ortsgemeinschaft Pemonia; Herr Mpatamakis Georgios, Vorsitzender der Ortsgemeinschaft Ravni; Herr Vavoulakis Nikolaos, Vorsitzender der Ortsgemeinschaft Titiro; Herr Mountrakis Stylianos, Vorsitzender der Ortsgemeinschaft Vamos; Herr Kallivetrarakis Stylianos, Vorsitzender des Rates; Herr Kallivetrarakis Georgios, Mitglied der Ortsgemeinschaft Armenou; Frau Paizi Eirini, Vorsitzende der Ortsgemeinschaft Plaka; Herr Skountrivakis Charivimos, Vorsitzender der Ortsgemeinschaft Kourna; sowie Herr Nikolaidis Emmanouel, Rechtsberater der Gemeinde.

Nachdem die Beschlussfähigkeit festgestellt wurde, eröffnete der Vorsitzende die Sitzung.


Tagesordnungspunkt 8 – Sachdarstellung

Der Vorsitzende brachte den achten (8.) Tagesordnungspunkt ein; Berichterstatter war Bürgermeister Charalampos Koukianakis, der dem Gremium Folgendes mitteilte:

Klärung der Siedlungsgrenze zwischen den Punkten 4, 5 & 6 der Abgrenzung des zerstreuten Teilstücks der Siedlung Souri, Ortsgemeinde Sellia

Bezug: Antrag von Herrn Rodouakis Georgios, Protokollnummer 10939/19-09-2024

Berücksichtigt wurden:

  • Das topografische Diagramm vom September 2024, erstellt vom Topografischen Ingenieur Nikolaos Pothoulakas, sowie der beigefügte technische Bericht
  • Die Stellungnahme des Vertreters der Ortsgemeinde Sellia, Herrn Sapounakis G.
  • Die Beschreibung der Grenzen der Siedlung Souri gemäß dem Beschluss des Nomarchos von Chania Nr. 4588/26-10-1989 (ΦΕΚ 683/Δ/1989) und der begleitenden Karte im Maßstab 1:5000

Inhalt des Tagesordnungspunkts:

Der Tagesordnungspunkt betrifft die Klärung der Grenze zwischen den Punkten 4, 5 & 6 der Siedlung „Souri" der Gemeindeeinheit Vamos des Gemeindebezirks Apokoronas, die durch den Beschluss des Nomarchos von Chania Nr. 4588/1989 festgelegt wurden.

In diesem Beschluss wird als Grenzpunkt 5 das „Haus Kanteros Spyros" genannt. Diese schriftliche Beschreibung weicht von der grafischen Darstellung ab, was dazu führt, dass ein Teil des zerstreuten Teilstücks der Siedlung gemäß der schriftlichen Beschreibung des Nomarchenbeschlusses als außerhalb der Siedlung liegend erscheint.

Daher wird vorgeschlagen, als Grenzpunkt 5 denjenigen zu betrachten, der sich aus der grafischen Darstellung der Siedlungsgrenzen ergibt, wie sie dem Nomarchenbeschluss beigefügt ist.

Die Koordinaten gemäß der topografischen Aufnahme lauten:

  • Punkt 4: X = 521250,039 | Y = 3916780,373
  • Punkt 5: X = 521222,582 | Y = 3916597,009
  • Punkt 6: X = 521130,982 | Y = 3916504,762

Die zuständige Dienstleiterin: Evangelia Katriniki Zivilingenieurin PE


Beratung und Abstimmung

Es folgte ein Meinungsaustausch zwischen den Ratsmitgliedern. Die geäußerten Meinungen und Vorschläge wurden in den stenografischen Protokollen festgehalten.

Beschluss Nr. 171/2024

Der Gemeinderat, unter Berücksichtigung:

  • des oben genannten Berichts
  • der Bestimmungen der Gesetze Nr. 3463/06 und Nr. 3852/10 in ihrer geltenden Fassung
  • der Bestimmungen der Gesetze Nr. 4555/2018 und Nr. 4623/2019
  • der Bestimmungen von Absatz 1 des Artikels 196 des Gesetzes Nr. 4555/2018
  • der Bestimmungen von Absatz 5 des Artikels 67 des Gesetzes Nr. 3852/2020
  • der Bestimmungen des Artikels 11 des Gesetzes Nr. 5043/2023 (A' 91)
  • des Antrags von Herrn Rodouakis Georgios, Protokollnummer 10093/19-9-2024
  • des topografischen Diagramms vom September 2024 des Topografischen Ingenieurs Herrn Pothoulakas Nikolaos sowie des beigefügten technischen Berichts
  • der Stellungnahme des Vertreters der Ortsgemeinde Sellia, Herrn Sapounakis Georgios
  • der Beschreibung der Grenzen der Siedlung Souri gemäß dem Beschluss des Nomarchos von Chania Nr. 4588/26-10-1989 (ΦΕΚ 683/Δ/1989) und der begleitenden Karte im Maßstab 1:5000
  • des Beschlusses Nr. 239/2024 des Gemeindeausschusses von Apokoronas
  • der namentlichen Abstimmung unter den anwesenden Ratsmitgliedern nach Beratung

Beschließt einstimmig:

Als verbindliche Grenze der Siedlung „Souri" der Gemeindeeinheit Vamos gilt die grafische Darstellung, wie sie im beigefügten technischen Bericht des Topografischen Ingenieurs Pothoulakas Nikolaos beschrieben wird, und zwar:

  • Punkt 4: X = 521250,039 | Y = 3916780,373
  • Punkt 5: X = 521222,582 | Y = 3916597,009
  • Punkt 6: X = 521130,982 | Y = 3916504,762

Nach Abfassung wurde das Protokoll wie folgt unterzeichnet:

Der Vorsitzende (Unterschrift) Die Schriftführerin (Unterschrift) Die Mitglieder (Unterschrift) MOUSOURAKIS GEORGIOS


Technischer Bericht

Klärung der Punkte 4, 5 & 6 der Grenze der Siedlung Souri Gemeindebezirk Apokoronas, Regionalbezirk Chania

Nikolaos G. Pothoulakas Diplom-Topografischer Ingenieur, Aristoteles-Universität Thessaloniki (A.P.Θ.) MSc Unternehmensführung, Universität Piräus


Gegenstand

Dieser technische Bericht hat zum Gegenstand die Klärung der Punkte 4, 5 & 6 der Grenze des zerstreuten Teilstücks der Siedlung Souri des Gemeindebezirks Apokoronas aufgrund eines Widerspruchs zwischen der schriftlichen und der grafischen Beschreibung des Grenzpunkts 5 der Siedlung Souri.

Die Siedlung Souri liegt in der Ortsgemeinde Sellia der Gemeindeeinheit Vamos des Gemeindebezirks Apokoronas. Die Siedlung Souri ist eine Siedlung mit weniger als 2.000 Einwohnern, die durch den Nomarchenbeschluss Nr. 4588/26-10-89 (ΦΕΚ 683Δ/1989) abgegrenzt wurde und den allgemeinen Bebauungsvorschriften gemäß ΦΕΚ 181Δ/03-05-1985 und seinen Änderungen unterliegt.

Befund

In der grafischen Darstellung des Grenzverlaufs sind zwei konkurrierende Grenzverläufe erkennbar:

  • Die Grenze des zusammenhängenden Teils (dargestellt in Grün)
  • Das zerstreute Teilstück auf Basis der grafischen Darstellung (dargestellt in Rot)
  • Das zerstreute Teilstück auf Basis der schriftlichen Beschreibung (dargestellt in Blau)

In den meisten Fällen, in denen schriftliche und grafische Beschreibung voneinander abweichen, hat die schriftliche Beschreibung Vorrang. Im vorliegenden Fall kann die schriftliche Beschreibung jedoch nicht angewendet werden, da der sich daraus ergebende Grenzverlauf einen Teil der Siedlung, der zum zerstreuten Teilstück gehört, außerhalb des Siedlungsgebiets lassen würde. Zudem folgen die Katasterdaten dem Grenzverlauf 4, 5 & 6 der grafischen Darstellung der Grenze der Siedlung Souri.

Zur Identifizierung des in der grafischen Darstellung eingetragenen Hauses am Grenzpunkt 5 wurden historische Luftaufnahmen des Militärgeografischen Dienstes (ΓΥΣ) ausgewertet:

  • Luftaufnahme Nr. 118329, Jahr 1979, Maßstab 1:10.000
  • Luftaufnahme Nr. 194157, Jahr 1989, Maßstab 1:40.000
  • Luftaufnahme Nr. 227316, Jahr 1994, Maßstab 1:15.000

Das Haus konnte in den verfügbaren Luftaufnahmen nicht eindeutig identifiziert werden.

Empfehlungen des Ingenieurs

Auf Grundlage der obigen Analyse werden folgende Koordinaten vorgeschlagen:

  • Punkt 4: Koordinaten gemäß aktueller topografischer Aufnahme X = 521250,039 | Y = 3916780,373

  • Punkt 5: Koordinaten gemäß grafischer Darstellung und Interpretation X = 521222,582 | Y = 3916597,009

  • Punkt 6: Koordinaten basierend auf einem Abstand von 130 Metern von Punkt 5, sowohl gemäß schriftlicher Beschreibung als auch gemäß grafischer Darstellung X = 521130,982 | Y = 3916504,762

Der Ingenieur: Nikolaos T. Pothoulakas Diplom-Topografischer Ingenieur, Aristoteles-Universität Thessaloniki MSc Unternehmensführung, Universität Piräus


Quelle: Offizielles Dokument (PDF) ADA: 91ΕΡΩΨΤ-ΤΤΖ