Maschinell aus dem offiziellen Quelldokument übersetzt.
Auszug aus dem Protokoll Nr. 31/2024
der Sitzung des Gemeinderats von Apokoronas
Beschlussnummer 171/2024
ADA: 91ΕΡΩΨΤ-ΤΤΖ
Am Freitag, den 22. November 2024, um 17:00 Uhr fand die ordentliche Sitzung des Gemeinderats von Apokoronas per Videokonferenz im Sitzungssaal des Gemeinderats statt, einberufen durch die Einladung des Vorsitzenden Nr. 12449/18-11-2024, die auf der offiziellen Website der Gemeinde und an die Vorsitzenden der Gemeinschaften (gemäß Artikel 74 des Gesetzes 4555/2018) veröffentlicht wurde, mit folgenden Tagesordnungspunkten:
TAGESORDNUNGSPUNKT 8:
Klärung der Siedlungsgrenze zwischen den Punkten 4, 5 & 6 der Abgrenzung des zerstreuten Teilstücks der Siedlung Souri, Ortsgemeinde Sellia
Anwesende Gemeinderatsmitglieder (21 von 25)
- Athanarakis Ioannis
- Apostolakis Ioannis
- Votisakis Pavlos
- Gyptas Kon/nos (verließ die Sitzung vor der Beratung des 2. Tagesordnungspunkts)
- Zoikis Stavros
- Karteraki Emmanouela
- Kaklala Argyro
- Koulianos Andreas
- Koukourakis Ioannis
- Melissakis Nikitas
- Mousourakis Georgios
- Mpenakari Argyro
- Mpenakis Petros
- Niolakki-Voriaki Niki
- Spyromichakis Georgios
- Paizis Nikitas
- Piperakis Evangelos
- Soulaki-Kourta Argyro
- Stavroulakis Stavros
- Taliadaki Maria
- Psaroudakis Stavros
Abwesende Gemeinderatsmitglieder (4 von 25)
- Vlachakis Petros
- Gynarakis Eleftherios
- Kanteraki Eleftheria
- Orfanoudaki Athena
Der Bürgermeister Charalampos Koukianakis nahm an der Sitzung teil.
An der Sitzung nahm auch die Gemeindeangestellte Kordavaki Georgia teil, die als Schriftführerin des Gemeinderats für die Protokollführung bestellt wurde.
Ferner nahmen an der Sitzung teil: Herr Smyrakis Georgios, Vorsitzender der Ortsgemeinschaft Agia Triada; Herr Kaukalias Stylianos, Vorsitzender der Ortsgemeinschaft Georgioupolis; Herr Charapakis Nikolaos, Vorsitzender der Ortsgemeinde Machairon; Frau Mpevanaki Maria, Vorsitzende der Ortsgemeinschaft Folia; Herr Nikiforakis Pantelis, Vorsitzender der Ortsgemeinschaft Pemonia; Herr Mpatamakis Georgios, Vorsitzender der Ortsgemeinschaft Ravni; Herr Vavoulakis Nikolaos, Vorsitzender der Ortsgemeinschaft Titiro; Herr Mountrakis Stylianos, Vorsitzender der Ortsgemeinschaft Vamos; Herr Kallivetrarakis Stylianos, Vorsitzender des Rates; Herr Kallivetrarakis Georgios, Mitglied der Ortsgemeinschaft Armenou; Frau Paizi Eirini, Vorsitzende der Ortsgemeinschaft Plaka; Herr Skountrivakis Charivimos, Vorsitzender der Ortsgemeinschaft Kourna; sowie Herr Nikolaidis Emmanouel, Rechtsberater der Gemeinde.
Nachdem die Beschlussfähigkeit festgestellt wurde, eröffnete der Vorsitzende die Sitzung.
Tagesordnungspunkt 8 – Sachdarstellung
Der Vorsitzende brachte den achten (8.) Tagesordnungspunkt ein; Berichterstatter war Bürgermeister Charalampos Koukianakis, der dem Gremium Folgendes mitteilte:
Klärung der Siedlungsgrenze zwischen den Punkten 4, 5 & 6 der Abgrenzung des zerstreuten Teilstücks der Siedlung Souri, Ortsgemeinde Sellia
Bezug: Antrag von Herrn Rodouakis Georgios, Protokollnummer 10939/19-09-2024
Berücksichtigt wurden:
- Das topografische Diagramm vom September 2024, erstellt vom Topografischen Ingenieur Nikolaos Pothoulakas, sowie der beigefügte technische Bericht
- Die Stellungnahme des Vertreters der Ortsgemeinde Sellia, Herrn Sapounakis G.
- Die Beschreibung der Grenzen der Siedlung Souri gemäß dem Beschluss des Nomarchos von Chania Nr. 4588/26-10-1989 (ΦΕΚ 683/Δ/1989) und der begleitenden Karte im Maßstab 1:5000
Inhalt des Tagesordnungspunkts:
Der Tagesordnungspunkt betrifft die Klärung der Grenze zwischen den Punkten 4, 5 & 6 der Siedlung „Souri" der Gemeindeeinheit Vamos des Gemeindebezirks Apokoronas, die durch den Beschluss des Nomarchos von Chania Nr. 4588/1989 festgelegt wurden.
In diesem Beschluss wird als Grenzpunkt 5 das „Haus Kanteros Spyros" genannt. Diese schriftliche Beschreibung weicht von der grafischen Darstellung ab, was dazu führt, dass ein Teil des zerstreuten Teilstücks der Siedlung gemäß der schriftlichen Beschreibung des Nomarchenbeschlusses als außerhalb der Siedlung liegend erscheint.
Daher wird vorgeschlagen, als Grenzpunkt 5 denjenigen zu betrachten, der sich aus der grafischen Darstellung der Siedlungsgrenzen ergibt, wie sie dem Nomarchenbeschluss beigefügt ist.
Die Koordinaten gemäß der topografischen Aufnahme lauten:
- Punkt 4: X = 521250,039 | Y = 3916780,373
- Punkt 5: X = 521222,582 | Y = 3916597,009
- Punkt 6: X = 521130,982 | Y = 3916504,762
Die zuständige Dienstleiterin:
Evangelia Katriniki
Zivilingenieurin PE
Beratung und Abstimmung
Es folgte ein Meinungsaustausch zwischen den Ratsmitgliedern. Die geäußerten Meinungen und Vorschläge wurden in den stenografischen Protokollen festgehalten.
Beschluss Nr. 171/2024
Der Gemeinderat, unter Berücksichtigung:
- des oben genannten Berichts
- der Bestimmungen der Gesetze Nr. 3463/06 und Nr. 3852/10 in ihrer geltenden Fassung
- der Bestimmungen der Gesetze Nr. 4555/2018 und Nr. 4623/2019
- der Bestimmungen von Absatz 1 des Artikels 196 des Gesetzes Nr. 4555/2018
- der Bestimmungen von Absatz 5 des Artikels 67 des Gesetzes Nr. 3852/2020
- der Bestimmungen des Artikels 11 des Gesetzes Nr. 5043/2023 (A' 91)
- des Antrags von Herrn Rodouakis Georgios, Protokollnummer 10093/19-9-2024
- des topografischen Diagramms vom September 2024 des Topografischen Ingenieurs Herrn Pothoulakas Nikolaos sowie des beigefügten technischen Berichts
- der Stellungnahme des Vertreters der Ortsgemeinde Sellia, Herrn Sapounakis Georgios
- der Beschreibung der Grenzen der Siedlung Souri gemäß dem Beschluss des Nomarchos von Chania Nr. 4588/26-10-1989 (ΦΕΚ 683/Δ/1989) und der begleitenden Karte im Maßstab 1:5000
- des Beschlusses Nr. 239/2024 des Gemeindeausschusses von Apokoronas
- der namentlichen Abstimmung unter den anwesenden Ratsmitgliedern nach Beratung
Beschließt einstimmig:
Als verbindliche Grenze der Siedlung „Souri" der Gemeindeeinheit Vamos gilt die grafische Darstellung, wie sie im beigefügten technischen Bericht des Topografischen Ingenieurs Pothoulakas Nikolaos beschrieben wird, und zwar:
- Punkt 4: X = 521250,039 | Y = 3916780,373
- Punkt 5: X = 521222,582 | Y = 3916597,009
- Punkt 6: X = 521130,982 | Y = 3916504,762
Nach Abfassung wurde das Protokoll wie folgt unterzeichnet:
Der Vorsitzende (Unterschrift)
Die Schriftführerin (Unterschrift)
Die Mitglieder (Unterschrift)
MOUSOURAKIS GEORGIOS
Technischer Bericht
Klärung der Punkte 4, 5 & 6 der Grenze der Siedlung Souri
Gemeindebezirk Apokoronas, Regionalbezirk Chania
Nikolaos G. Pothoulakas
Diplom-Topografischer Ingenieur, Aristoteles-Universität Thessaloniki (A.P.Θ.)
MSc Unternehmensführung, Universität Piräus
Gegenstand
Dieser technische Bericht hat zum Gegenstand die Klärung der Punkte 4, 5 & 6 der Grenze des zerstreuten Teilstücks der Siedlung Souri des Gemeindebezirks Apokoronas aufgrund eines Widerspruchs zwischen der schriftlichen und der grafischen Beschreibung des Grenzpunkts 5 der Siedlung Souri.
Die Siedlung Souri liegt in der Ortsgemeinde Sellia der Gemeindeeinheit Vamos des Gemeindebezirks Apokoronas. Die Siedlung Souri ist eine Siedlung mit weniger als 2.000 Einwohnern, die durch den Nomarchenbeschluss Nr. 4588/26-10-89 (ΦΕΚ 683Δ/1989) abgegrenzt wurde und den allgemeinen Bebauungsvorschriften gemäß ΦΕΚ 181Δ/03-05-1985 und seinen Änderungen unterliegt.
Befund
In der grafischen Darstellung des Grenzverlaufs sind zwei konkurrierende Grenzverläufe erkennbar:
- Die Grenze des zusammenhängenden Teils (dargestellt in Grün)
- Das zerstreute Teilstück auf Basis der grafischen Darstellung (dargestellt in Rot)
- Das zerstreute Teilstück auf Basis der schriftlichen Beschreibung (dargestellt in Blau)
In den meisten Fällen, in denen schriftliche und grafische Beschreibung voneinander abweichen, hat die schriftliche Beschreibung Vorrang. Im vorliegenden Fall kann die schriftliche Beschreibung jedoch nicht angewendet werden, da der sich daraus ergebende Grenzverlauf einen Teil der Siedlung, der zum zerstreuten Teilstück gehört, außerhalb des Siedlungsgebiets lassen würde. Zudem folgen die Katasterdaten dem Grenzverlauf 4, 5 & 6 der grafischen Darstellung der Grenze der Siedlung Souri.
Zur Identifizierung des in der grafischen Darstellung eingetragenen Hauses am Grenzpunkt 5 wurden historische Luftaufnahmen des Militärgeografischen Dienstes (ΓΥΣ) ausgewertet:
- Luftaufnahme Nr. 118329, Jahr 1979, Maßstab 1:10.000
- Luftaufnahme Nr. 194157, Jahr 1989, Maßstab 1:40.000
- Luftaufnahme Nr. 227316, Jahr 1994, Maßstab 1:15.000
Das Haus konnte in den verfügbaren Luftaufnahmen nicht eindeutig identifiziert werden.
Empfehlungen des Ingenieurs
Auf Grundlage der obigen Analyse werden folgende Koordinaten vorgeschlagen:
Punkt 4: Koordinaten gemäß aktueller topografischer Aufnahme
X = 521250,039 | Y = 3916780,373
Punkt 5: Koordinaten gemäß grafischer Darstellung und Interpretation
X = 521222,582 | Y = 3916597,009
Punkt 6: Koordinaten basierend auf einem Abstand von 130 Metern von Punkt 5, sowohl gemäß schriftlicher Beschreibung als auch gemäß grafischer Darstellung
X = 521130,982 | Y = 3916504,762
Der Ingenieur:
Nikolaos T. Pothoulakas
Diplom-Topografischer Ingenieur, Aristoteles-Universität Thessaloniki
MSc Unternehmensführung, Universität Piräus
Quelle: Offizielles Dokument (PDF)
ADA: 91ΕΡΩΨΤ-ΤΤΖ