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Musik bei öffentlichen Veranstaltungen in Apokoronas: Das müssen Veranstalter jetzt wissen
Bekanntmachung · Gemeinde Apokoronas

Musik bei öffentlichen Veranstaltungen in Apokoronas: Das müssen Veranstalter jetzt wissen

Zusammenfassung

Die Gemeinde Apokoronas hat klargestellt, dass alle Veranstalter von öffentlichen Musikveranstaltungen — egal ob Privatpersonen, Vereine oder Organisationen — vorab eine offizielle Genehmigung zur öffentlichen Musikaufführung bei einem zugelassenen Verwertungsverein einholen müssen. Ohne diese Genehmigung stellt die Gemeinde keine gemeindlichen Räume oder Plätze zur Verfügung. Zuständig sind die beiden Organisationen AUTODIA und EDEM, die über Büros in Athen und auf Kreta erreichbar sind.

Musikveranstaltung geplant? Erst die Genehmigung, dann der Saal

Wer in der Gemeinde Apokoronas eine Veranstaltung mit Musik organisieren möchte — sei es ein Konzert, ein Kulturfest oder ein vereinsinternes Event — muss sich künftig zuerst um eine offizielle Genehmigung kümmern, bevor er einen gemeindlichen Raum oder Platz beantragen kann. Das hat die Gemeindeverwaltung in einer aktuellen Bekanntmachung vom 13. Juli 2026 unmissverständlich klargestellt.

Was ist diese Genehmigung?

Die sogenannte Genehmigung zur öffentlichen Musikaufführung ist ein Dokument, das belegt, dass der Veranstalter die Urheberrechte an der aufgeführten Musik ordnungsgemäß lizenziert hat. Sie ist in Griechenland gesetzlich vorgeschrieben und muss bei einem der beiden staatlich anerkannten Verwertungsgesellschaften beantragt werden.

Wer ist betroffen?

Die Regelung gilt für alle, die in der Gemeinde Apokoronas öffentlich Musik aufführen wollen — also:

  • Privatpersonen
  • Kulturvereine und Vereinigungen
  • Organisationen und Verbände
  • Alle sonstigen Veranstalter

Wo muss man die Genehmigung beantragen?

Es gibt zwei zugelassene Organisationen, bei denen die Genehmigung beantragt werden kann:

AUTODIA (Αυτοδιαχείριση)

EDEM – Vereinigung der Rechteinhaber

  • Zentralbüro: Papadiamantopoulou 7, Ilissia 115 28, Athen (nahe der U-Bahnstation Megaro Mousikis)
  • Telefon: 211 190 6700
  • E-Mail: [email protected]

Wichtiger Hinweis

Die Gemeinde Apokoronas stellt gemeindliche Räume und Flächen für Veranstaltungen nur dann zur Verfügung, wenn die Genehmigung zur öffentlichen Musikaufführung bereits vorliegt. Wer zuerst den Saal buchen und die Genehmigung später besorgen möchte, wird scheitern — die Gemeinde macht die Raumvergabe ausdrücklich von dieser Voraussetzung abhängig.

Veranstalter sollten daher frühzeitig Kontakt mit AUTODIA oder EDEM aufnehmen, um Verzögerungen bei der Planung ihrer Veranstaltung zu vermeiden.

Offizieller Beitrag als PDF herunterladen

Official source

Quellübersetzung

Maschinell aus dem offiziellen Quelldokument übersetzt.

BEKANNTMACHUNG

Wir informieren Sie darüber, dass für die Erteilung der gesetzlich vorgesehenen Genehmigung zur öffentlichen Musikaufführung gemäß Artikel 63 Abs. 2 des Gesetzes 2121/1993 die interessierten Träger, die Musikveranstaltungen aller Art durchführen (Privatpersonen, Kulturvereine, Organisationen, Verbände usw.), sich an die folgenden zertifizierten Organisationen für die kollektive Verwaltung (ΟΣΔ) musikalischer Urheberrechte wenden müssen:

  • AUTODIA (ΑΥΤΟΔΙΑΧΕΙΡΙΣΗ) (Regierungsblatt ΦΕΚ 323 B΄ 18/03/2003)

    Zentralbüro: Ilission 36, 145 64 Kifissia, Griechenland

    Tel: 210 3215278

    Mobil: 6984 621596

    Büro Kreta: Malikoutis 28, 712 02 Heraklion

    Tel: 2812 220128

    E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected]

UND

  • VEREINIGUNG DER RECHTEINHABER – EDEM (ΦΕΚ 561 B΄ 21/02/2020)

    Zentralbüro: Papadiamantopoulou 7 (nahe der U-Bahnstation Megaro Mousikis), Ilissia 115 28

    Tel: 211 19 06 700

    E-Mail: [email protected]

Wichtiger Hinweis

Die Genehmigung zur öffentlichen Musikaufführung gemäß Artikel 63 Abs. 2 des Gesetzes 2121/1993 ist eine notwendige Voraussetzung für die anschließende Sicherung der Raumüberlassung durch die Gemeinde Apokoronas.


BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE APOKORONAS

  1. Juli 2026, 10:09 Uhr

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