17 Apr 2026
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Neuigkeiten aus der Region Apokoronas • Kreta, Griechenland

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Grundstücksenteignungen für neue Nordstraße Kretas betreffen viele Apokoronas-Eigentümer
apokoronas.gov.gr

Grundstücksenteignungen für neue Nordstraße Kretas betreffen viele Apokoronas-Eigentümer

Zusammenfassung

Das griechische Ministerium für Infrastruktur schreitet zur Zwangsenteignung von Grundstücken für den Bau der neuen Nordstraße Kretas zwischen Chania und Rethymno vor. Betroffen sind Eigentümer in mehreren Gemeinden des Landkreises Apokoronas, darunter Kalyves, Armenoi, Georgioupoli und Kournas. Betroffene müssen die Katasterunterlagen auf Richtigkeit prüfen und Korrekturen beim Ministerium beantragen — Anträge können auch über das Rathaus von Apokoronas eingereicht werden.

Neue Nordstraße Kreta: Enteignungen in Apokoronas haben begonnen

Der Bau der lang erwarteten neuen Nordstraße Kretas nimmt konkrete Formen an — und für viele Grundstückseigentümer im Landkreis Apokoronas bedeutet das: Handlungsbedarf jetzt.

Das Ministerium für Infrastruktur und Transport hat begonnen, Katasterlisten für alle Grundstücke zu erstellen, die für den Bau des Straßenabschnitts Chania–Rethymno zwangsenteignet werden sollen. Die Gemeinde Apokoronas hat diese Unterlagen erhalten und veröffentlicht sie nun, um ihre Bürgerinnen und Bürger frühzeitig zu informieren und unnötigen Ärger zu ersparen.

Welche Gebiete sind betroffen?

Insgesamt fünf Katasterabschnitte berühren das Gemeindegebiet von Apokoronas:

  • Abschnitt 1: Teile der Gemeinde Chania und Teile von Kalyves
  • Abschnitt 2: Rest von Kalyves sowie Grundstücke in Armenoi, Neo Chorio, Kaina und Paidochori (ungefähr bis zum Kreisverkehr Agii Pantes)
  • Abschnitt 3: Gebiete rund um Paidochori, FRE, Kalamitsi Alexandrou, Kaina, Nipos, Mazi und Vryses
  • Abschnitt 4: Bereich Mazi sowie Georgioupoli und Kournas
  • Abschnitt 5: Kournas, Kastelli und Fylaki (Gemeinde Apokoronas) sowie Episkopi (Gemeinde Rethymno)

Was müssen Eigentümer jetzt tun?

Jede betroffene Person — oder ihr Ingenieur bzw. Architekt — muss die Katasterunterlagen sorgfältig auf folgende Punkte prüfen:

  • Persönliche Daten (vollständiger Name, Vatername usw.)
  • Grundstücksdaten (Fläche, Lage usw.)
  • Aufbauten und Inventar auf dem Grundstück (Bäume, Gebäude, Zäune, Lagerräume usw.)

Fehler oder Auslassungen in diesen Listen können die Entschädigungshöhe beeinflussen — es lohnt sich also, genau hinzuschauen.

Wie werden Fehler korrigiert?

Wer Unstimmigkeiten feststellt, muss einen Korrekturantrag stellen. Dieser richtet sich an:

Ministerium für Infrastruktur und Transport Generalsekretariat für Infrastruktur / EYDE/KSESPP Karystou 5, 11523 Athen Tel.: 210 699 2263, 291, 217 E-Mail: eyde.mkepp@ggde.gr

Die gute Nachricht: Die Technische Abteilung der Gemeinde Apokoronas hat sich mit dem Ministerium abgestimmt. Anträge können auch direkt beim Rathaus von Apokoronas eingereicht werden — die Gemeinde sammelt sie und leitet sie gebündelt an das Ministerium weiter. Das spart Eigentümern den Weg nach Athen.

Wo finde ich die Unterlagen?

Alle fünf Katasterordner sowie die Enteignungsbeschlüsse und die Streckenpläne sind über folgenden Link abrufbar:

Offizielle Dokumente auf Google Drive

Hintergrund

Die neue Nordstraße Kretas ist eines der größten Infrastrukturprojekte Griechenlands. Der Konzessionsvertrag wurde mit dem Gesetz 5204/2025 ratifiziert, die Konzession läuft seit dem 30. Januar 2026. Insgesamt sind neun Katasterabschnitte zwischen Chania und Rethymno geplant — fünf davon liegen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Apokoronas.

Bauwillige oder Eigentümer, die eine Baugenehmigung für ein betroffenes Grundstück beantragen wollten, sollten wissen: In den Enteignungszonen werden keine neuen Baugenehmigungen mehr erteilt.

Official source

Quellübersetzung

Maschinell aus dem offiziellen Quelldokument übersetzt.

ENTEIGNUNG FÜR DEN BAU DER STRAẞENACHSE "NÖRDLICHE STRAẞENACHSE KRETAS"

  1. April 2026, 13:58 Uhr

Die Gemeinde Apokoronas gibt — mit dem Ziel, Unannehmlichkeiten zu vermeiden und die Bürger rechtzeitig zu informieren — bekannt, dass das Ministerium für Infrastruktur und Transport / Generalsekretariat für Infrastruktur / Generaldirektion für Verkehrsinfrastruktur zur Erstellung von Katasterlisten für die Grundstücke schreitet, die im Rahmen des Baus der neuen Straßenachse "Nördliche Straßenachse Kretas" (BOAK), Abschnitt Chania–Rethymno, enteignet werden sollen.

Die betreffende Information gelangte zur Gemeinde Apokoronas durch die Übersendung von fünf Akten, damit die zuständige Stadtplanungsabteilung (die die Gemeinde nicht besitzt) informiert werden konnte, um die Vergabe von Baugenehmigungen für Grundstücke, die in den Enteignungszonen des neuen BOAK liegen, zu unterbrechen.

Die Gemeinde Apokoronas veröffentlicht den Inhalt der drei Akten, um die Rechte der Bürger zu schützen und den reibungslosen Ablauf der Verfahren sicherzustellen, damit diese für alle Gemeindemitglieder und ihre Ingenieure unmittelbar zugänglich sind.

Nach den uns vom Ministerium vorliegenden Informationen gibt es bis nach Rethymno insgesamt neun (9) Katasterabschnitte.

Unter folgendem Link finden Sie die Akten mit dem 1., 2., 3., 4. und 5. Katasterabschnitt, die die Gemeinde Apokoronas betreffen, und zwar konkret:

Die erste Akte betrifft den 1. Katasterabschnitt (von Stationskilometer 8+000,00 bis Stationskilometer 18+707,09), der einen Teil der Gemeinde Chania und einen Teil der Ortsgemeinschaft Kalyves der Gemeinde Apokoronas umfasst.

Die zweite Akte betrifft den 2. Katasterabschnitt (von Stationskilometer 18+707,09 bis Stationskilometer 25+528,00), der den Rest der Ortsgemeinschaft Kalyves sowie Grundstücke in den Ortsgemeinschaften Armenoi, Neo Chorio, Kaina und Paidochori umfasst (praktisch bis ungefähr zum Kreisverkehr Agii Pantes).

Die dritte Akte betrifft den 3. Katasterabschnitt (von Stationskilometer 25+528,00 bis Stationskilometer 32+833,99) im Bereich der Ortsgemeinschaften Paidochori und FRE, der Ortsgemeinschaften Kalamitsi Alexandrou und Kaina sowie der Ortsgemeinschaften Nipos, Mazi und Vryses.

Die vierte Akte betrifft den 4. Katasterabschnitt (von Stationskilometer 32+833,99 bis Stationskilometer 41+238,24) im Bereich der Ortsgemeinschaft Mazi der Gemeindeeinheit Kryoneridа sowie der Ortsgemeinschaften Georgioupoli und Kournas der Gemeindeeinheit Georgioupoli der Gemeinde Apokoronas des Regionalbezirks Chania.

Die fünfte Akte betrifft den 5. Katasterabschnitt (von Stationskilometer 41+238,24 bis Stationskilometer 45+524,19) im Bereich der Gemeindeeinheit GEORGIOUPOLI in den Ortsgemeinschaften KOURNAS, KASTELLI UND FYLAKI,

GEMEINDE RETHYMNO, in der Gemeindeeinheit LAPPAION in der Ortsgemeinschaft EPISKOPI (RETHYMNO).

Außerdem finden Sie die zwei Pläne mit der endgültigen Trassenführung des neuen BOAK sowie die fünf Beschlüsse zur Erklärung der Zwangsenteignung von Grundstücken, die für den Bau der Straßenachse "Nördliche Straßenachse Kretas", Abschnitt Chania–Iraklio, Unterabschnitt Chania–Rethymno, erforderlich sind, so wie diese von der zuständigen Dienststelle des Ministeriums für Infrastruktur und Transport übersandt wurden.

Die Bürger müssen selbst oder mit Hilfe ihrer Ingenieure Folgendes überprüfen: ihre persönlichen Daten (Vor- und Nachnamen, Vaternamen usw.), die Daten ihres Eigentums (Flächen usw.) und etwaige Aufbauten auf ihrem Eigentum (z. B. Bäume, Gebäude, Einzäunungen, Lagerräume usw.),

innerhalb der ihnen enteigneten Abschnitte, auf die Richtigkeit der Katasterlisten, die das Ministerium erstellt hat, um etwaige Fehler oder Auslassungen festzustellen, die einer Korrektur bedürfen.

Sollten sie Fehler feststellen, müssen sie einen Antrag auf Korrektur dieser Fehler stellen, der sich an das Ministerium für Infrastruktur und Transport / Generalsekretariat für Infrastruktur / EYDE/KSESPP (Sonderdienststelle für öffentliche Bauwerke / Bau von Verkehrsinfrastruktur mit Konzessionsvertrag) richtet:

Karystou 5, 11523 Athen Tel. 2106992263, 291, 217 E-Mail: eyde.mkepp@ggde.gr

Diese Zuständigkeit ergibt sich gemäß Artikel 3.1.214 des Konzessionsvertrags des Projekts, der mit dem Gesetz Nr. 5204/2025, Staatsanzeiger A' 89/03-06-2025, ratifiziert wurde, da der Beginn der Konzession am 30-01-2026 erfolgte.

Abschließend hat die Technische Abteilung unserer Gemeinde Kontakt mit dem Ministerium für Infrastruktur aufgenommen und bietet — zur Erleichterung beider Seiten (Ministerium und Bürger) — den Bürgern die Möglichkeit, ihre Anträge (wie oben beschrieben) beim Protokoll der Gemeinde Apokoronas einzureichen, wo sie in regelmäßigen Abständen gesammelt und an die zuständige Dienststelle des Ministeriums weitergeleitet werden.

VRYSES, 8. APRIL 2026

Die Leiterin der Abteilung für Technische Dienste

Evangelia Kastrinaki Dipl.-Bauingenieurin, MSc