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Sturmschäden an Zitrusgärten: Apokoronas-Bauern haben bis 26. Januar Zeit für Schadensmeldung
Bekanntmachung · Gemeinde Apokoronas

Sturmschäden an Zitrusgärten: Apokoronas-Bauern haben bis 26. Januar Zeit für Schadensmeldung

Zusammenfassung

Nach dem schweren Sturm vom 11. Januar 2026 können Zitrusbauern in Apokoronas ihre Schäden bis zum 26. Januar 2026 bei den örtlichen ELGA-Stellen anmelden. Betroffen sind alle, deren Zitrusplantagen durch den Sturm beschädigt wurden. Für die Schadensschätzung wird eine Gebühr von 0,10 € pro Baum erhoben.

Sturmschäden melden: Was Zitrusbauern in Apokoronas jetzt tun müssen

Nach dem Sturm, der am 11. Januar 2026 über Apokoronas fegte, haben Zitrusbauern noch wenig Zeit: Wer Schäden an seinen Obstgärten geltend machen möchte, muss bis spätestens 26. Januar 2026 eine Schadensmeldung einreichen. Die Frist läuft beim griechischen Landwirtschaftsversicherer ELGA.

Wo die Meldung abgegeben werden kann

Schadensmeldungen werden an zwei Standorten entgegengenommen:

  • KEP Armenon – Kalyves, Apokoronas
  • KEP Kryoneidas – Vrysses, Apokoronas

Dort sind die zuständigen ELGA-Ansprechpartner vor Ort.

Was mitzubringen ist

Für die Einreichung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis
  • Steuernummer (AFM)
  • Bankverbindung (IBAN)
  • Anbaunachweis / Betriebsanmeldung für das Jahr 2025

Kosten

Für die Schadensbegutachtung wird eine Schätzgebühr von 0,10 € pro Baum erhoben.

Wer betroffen ist

Die Möglichkeit zur Schadensmeldung gilt für alle Bewohner der Gemeinde Apokoronas, deren Zitrusplantagen — also Orangen, Zitronen, Mandarinen und ähnliche Früchte — durch den Sturm vom 11. Januar beschädigt wurden. Wer die Frist verpasst, verliert den Anspruch auf Entschädigung.

PDF der offiziellen Bekanntmachung herunterladen

Official source

Quellübersetzung

Maschinell aus dem offiziellen Quelldokument übersetzt.

BEKANNTMACHUNG

Wir informieren unsere Gemeindebürger, deren Zitrusfruchtkulturen am 11.01.2026 durch einen Sturm beschädigt wurden, dass sie bis zum 26.01.2026 eine Schadensmeldung in den Büros der ELGA-Korrespondenten einreichen können.

KEP ARMENON – Kalyves Apokoronas KEP KRYONEIDAS – Vrysses Apokoronas

Erforderliche Unterlagen:

  1. Personalausweis
  2. Steuerregisternummer (AFM)
  3. Bankkonto
  4. Anbau-/Haltungserklärung für das Jahr 2025

Die Schätzgebühren belaufen sich auf 0,10 € pro Baum.


ELGA-Bekanntmachung

  1. Januar 2026, 8:21 Uhr

BEKANNTMACHUNG-STURM-11-01-2026 – Download