Sturmschäden melden: Was Zitrusbauern in Apokoronas jetzt tun müssen
Nach dem Sturm, der am 11. Januar 2026 über Apokoronas fegte, haben Zitrusbauern noch wenig Zeit: Wer Schäden an seinen Obstgärten geltend machen möchte, muss bis spätestens 26. Januar 2026 eine Schadensmeldung einreichen. Die Frist läuft beim griechischen Landwirtschaftsversicherer ELGA.
Wo die Meldung abgegeben werden kann
Schadensmeldungen werden an zwei Standorten entgegengenommen:
- KEP Armenon – Kalyves, Apokoronas
- KEP Kryoneidas – Vrysses, Apokoronas
Dort sind die zuständigen ELGA-Ansprechpartner vor Ort.
Was mitzubringen ist
Für die Einreichung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis
- Steuernummer (AFM)
- Bankverbindung (IBAN)
- Anbaunachweis / Betriebsanmeldung für das Jahr 2025
Kosten
Für die Schadensbegutachtung wird eine Schätzgebühr von 0,10 € pro Baum erhoben.
Wer betroffen ist
Die Möglichkeit zur Schadensmeldung gilt für alle Bewohner der Gemeinde Apokoronas, deren Zitrusplantagen — also Orangen, Zitronen, Mandarinen und ähnliche Früchte — durch den Sturm vom 11. Januar beschädigt wurden. Wer die Frist verpasst, verliert den Anspruch auf Entschädigung.