Genehmigung für Außenflächen 2026: Was Gastronomen und Händler in Apokoronas jetzt tun müssen
Restaurants, Cafés, Grillbars, Snack-Bars und Einzelhandelsgeschäfte in der Gemeinde Apokoronas, die öffentliche Flächen für Tische, Stühle oder Waren nutzen möchten, müssen bis spätestens Dienstag, den 31.03.2026, einen Antrag beim Wirtschaftsamt der Gemeinde stellen.
Wer muss einen Antrag stellen?
Alle Gewerbetreibenden, die auf öffentlichem Gemeindegrund Außenbewirtungsflächen oder Warenaufsteller betreiben wollen — unabhängig davon, ob sie bereits in den Vorjahren eine Genehmigung hatten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dem Antrag müssen folgende Dokumente beigefügt werden:
- Antrag: Unterschriebene Anfrage auf Nutzungsüberlassung des öffentlichen Raums, unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter des Betriebs
- Betriebsgenehmigung: Kopie der Gründungs- und Betriebsgenehmigung oder die aktuell gültige Gewerbeanmeldung
- Steueridentifikation: Ausdruck aus dem Steuerportal Taxisnet (oder Kassenbon), der die Steuernummer, den Firmennamen und die Geschäftstätigkeiten des Betriebs enthält
- Lageplan: Eine Skizze mit dem genauen Umriss, den Maßen und der Fläche (in m²) des beantragten Bereichs, der Lage des Betriebs, der Breite der Fassade sowie der geplanten Anordnung von Tischen, Stühlen und sonstigen beweglichen Einrichtungsgegenständen
Voraussetzungen für die Genehmigung
Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn:
- Gebühren 2025: Die Nutzungsgebühren für öffentliche Flächen aus dem Jahr 2025 vollständig bezahlt sind
- Keine offenen Schulden: Keine fälligen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Apokoronas bestehen — außer bei einer bereits vereinbarten Ratenzahlung
Was ist erlaubt, was nicht?
Auf den genehmigten öffentlichen Flächen sind feste Aufbauten ausdrücklich verboten. Wer bewegliche Konstruktionen wie Sonnenschutz-Systeme, dekorative Beleuchtung oder Zierpflanzen aufstellen möchte, benötigt dafür vorab die Zustimmung der zuständigen Gemeindeabteilung (Technik oder Umwelt).
Wird bei einer Begehung festgestellt, dass öffentliche Flächen ohne Genehmigung oder über die genehmigte Größe hinaus genutzt werden, gilt dies als unerlaubte Nutzung.
Wo einreichen?
Anträge sind persönlich beim Wirtschaftsamt der Gemeinde Apokoronas — Büro für Einnahmen — einzureichen.
- Einreichungsfrist: 31.03.2026