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Apokoronas: Bis 31. März Genehmigung für Außenbewirtung und Warenaufsteller beantragen
Bekanntmachung · Gemeinde Apokoronas

Apokoronas: Bis 31. März Genehmigung für Außenbewirtung und Warenaufsteller beantragen

Zusammenfassung

Wer im Gemeindegebiet Apokoronas Tische, Stühle oder Waren auf öffentlichem Grund aufstellen möchte, muss bis Dienstag, 31.03.2026, beim Wirtschaftsamt der Gemeinde einen Antrag einreichen. Betroffen sind Restaurants, Cafés, Grillbars, Snack-Bars und Einzelhandelsgeschäfte. Voraussetzung ist die vollständige Bezahlung der Nutzungsgebühren für 2025 sowie das Fehlen offener Schulden gegenüber der Gemeinde.

Genehmigung für Außenflächen 2026: Was Gastronomen und Händler in Apokoronas jetzt tun müssen

Restaurants, Cafés, Grillbars, Snack-Bars und Einzelhandelsgeschäfte in der Gemeinde Apokoronas, die öffentliche Flächen für Tische, Stühle oder Waren nutzen möchten, müssen bis spätestens Dienstag, den 31.03.2026, einen Antrag beim Wirtschaftsamt der Gemeinde stellen.

Wer muss einen Antrag stellen?

Alle Gewerbetreibenden, die auf öffentlichem Gemeindegrund Außenbewirtungsflächen oder Warenaufsteller betreiben wollen — unabhängig davon, ob sie bereits in den Vorjahren eine Genehmigung hatten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Antrag müssen folgende Dokumente beigefügt werden:

  • Antrag: Unterschriebene Anfrage auf Nutzungsüberlassung des öffentlichen Raums, unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter des Betriebs
  • Betriebsgenehmigung: Kopie der Gründungs- und Betriebsgenehmigung oder die aktuell gültige Gewerbeanmeldung
  • Steueridentifikation: Ausdruck aus dem Steuerportal Taxisnet (oder Kassenbon), der die Steuernummer, den Firmennamen und die Geschäftstätigkeiten des Betriebs enthält
  • Lageplan: Eine Skizze mit dem genauen Umriss, den Maßen und der Fläche (in m²) des beantragten Bereichs, der Lage des Betriebs, der Breite der Fassade sowie der geplanten Anordnung von Tischen, Stühlen und sonstigen beweglichen Einrichtungsgegenständen

Voraussetzungen für die Genehmigung

Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn:

  • Gebühren 2025: Die Nutzungsgebühren für öffentliche Flächen aus dem Jahr 2025 vollständig bezahlt sind
  • Keine offenen Schulden: Keine fälligen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Apokoronas bestehen — außer bei einer bereits vereinbarten Ratenzahlung

Was ist erlaubt, was nicht?

Auf den genehmigten öffentlichen Flächen sind feste Aufbauten ausdrücklich verboten. Wer bewegliche Konstruktionen wie Sonnenschutz-Systeme, dekorative Beleuchtung oder Zierpflanzen aufstellen möchte, benötigt dafür vorab die Zustimmung der zuständigen Gemeindeabteilung (Technik oder Umwelt).

Wird bei einer Begehung festgestellt, dass öffentliche Flächen ohne Genehmigung oder über die genehmigte Größe hinaus genutzt werden, gilt dies als unerlaubte Nutzung.

Wo einreichen?

Anträge sind persönlich beim Wirtschaftsamt der Gemeinde Apokoronas — Büro für Einnahmen — einzureichen.

  • Einreichungsfrist: 31.03.2026

Official source

Quellübersetzung

Maschinell aus dem offiziellen Quelldokument übersetzt.

Bekanntmachung – Erteilung von Genehmigungen zur Nutzung öffentlicher Flächen für das Jahr 2026 zur Aufstellung von Tischen/Stühlen & Waren

  1. Februar 2026, 13:29 Uhr

Gewerbetreibende, Inhaber von Restaurants, Cafés, Grillbars, Snack-Bars, Inhaber von Einzelhandelsgeschäften und sonstige Berufstätige, die beabsichtigen, öffentliche Flächen der Gemeinde zur Aufstellung von Tischen und Stühlen sowie Waren zu nutzen, werden gemäß dem Beschluss des Gemeinderats 143/2021 über die Festsetzung der Nutzungsgebühren für öffentliche Flächen sowie dem Beschluss des Gemeinderats 50/26-03-2024 über die Zahlungsmodalitäten aufgefordert, einen entsprechenden Antrag bei der Abteilung Wirtschaftliche Dienste der Gemeinde – Büro für Einnahmen – bis spätestens Dienstag, dem 31.03.2026, einzureichen.

Die Anträge der interessierten Unternehmen müssen von folgenden Unterlagen begleitet werden:

  1. Antrag auf Überlassung der öffentlichen Fläche zur Nutzung, unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens.
  2. Kopie der Gründungs- und Betriebsgenehmigung des Betriebs oder die gültige Gewerbeanmeldung.
  3. Ausdruck aus dem Taxisnet (oder Kassenbon), aus dem die Steuernummer (AFM), der Firmenname und die Tätigkeiten des Unternehmens hervorgehen.
  4. Lageplan (Umriss, Maße und Fläche in m² des Bereichs) mit Darstellung der Lage des Betriebs, der Breite der Fassade, der Lage und den Abmessungen der beantragten Belegung, der Anordnung der Tische/Stühle und sonstiger beweglicher Ausstattungselemente.

Voraussetzung für die Erteilung der Nutzungsgenehmigung für öffentliche Flächen ist die vollständige Begleichung der für das Jahr 2025 anfallenden Nutzungsgebühren sowie das Bestehen einer kommunalen Unbedenklichkeitsbescheinigung (keine bestätigten fälligen Schulden der interessierten Unternehmen gegenüber der Gemeinde Apokoronas, mit Ausnahme des Falls einer Ratenzahlungsvereinbarung gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften).

Es wird darauf hingewiesen, dass das Aufstellen fester Konstruktionen auf der überlassenen öffentlichen Fläche verboten ist, während für die Aufstellung sonstiger beweglicher Konstruktionen (Schattierungssystem, Dekorationsbeleuchtung und Dekoration mit Zierpflanzen usw.) die vorherige Genehmigung der jeweils zuständigen Dienststelle (Technischer Dienst – Umweltdienst) der Gemeinde erforderlich ist.

Wird nach einer Begehung durch den zuständigen Gemeindedienst festgestellt, dass öffentliche Flächen ohne vorherige Genehmigung genutzt werden oder die Nutzungsfläche der überlassenen öffentlichen Fläche überschritten wird, gilt die Nutzung als eigenmächtig.

Wir bitten um rechtzeitige Einreichung Ihrer Anträge.