Gemeinde Apokoronas erklärt Hochweide Madara zu Gemeindeland
Ein bedeutsamer Schritt in einem seit Jahrzehnten schwelenden Eigentumsstreit: Am 1. September 2026 erschien der Ortsvorsteher von Asi Gonia, Georgios Sbyrakis, gemeinsam mit einem Zeugen beim Rathaus der Gemeinde Apokoronas und unterzeichnete eine Erklärung, die das weitläufige Hochweidegebiet Madara oberhalb von Asi Gonia als Eigentum der Gemeinde Apokoronas festhält.
Was ist die Madara von Asi Gonia?
Die sogenannte Madara ist ein ausgedehntes Hochplateau im Gemeindegebiet von Apokoronas, Regionalbezirk Chania, Kreta. Das Gelände umfasst zwei Grundstücke:
- Grundstück A: 5.976.199,70 Quadratmeter
- Grundstück B: 540.494,27 Quadratmeter
- Gesamtfläche: rund 6.516.694 Quadratmeter — das entspricht mehr als 650 Hektar Hochland
Das Gebiet liegt im Bereich der Gemeindeteile Asi Gonia, Alikampos, Kournas und Askyfou und ist seit den 1940er und 1950er Jahren Gegenstand von Grenzvereinbarungen zwischen den benachbarten Dorfgemeinschaften.
Was hat sich am 1. September 2026 genau geändert?
Auf der Lagekarte aus dem Jahr 2023, die das Gebiet der Madara festhält, war handschriftlich vermerkt, dass dieses Land zu je einem Siebenundzwanzigstel auf bestimmte Familien aus Asi Gonia aufgeteilt sei — maximal 241.359 Quadratmeter pro berechtigter Familie. Dieser Eintrag wurde am 1. September 2026 auf Anweisung des Ortsvorstehers gestrichen.
Die Begründung: Beide Grundstücke — Grundstück A und Grundstück B — gehören vollständig der Gemeinde Apokoronas. Private Eigentumsansprüche einzelner Familien werden damit zurückgewiesen.
Wer ist betroffen?
Von dieser Entscheidung können mehrere Gruppen betroffen sein:
- Familien aus Asi Gonia, die glauben, Ansprüche auf Teile der Madara zu haben
- Landwirte, die das Gebiet bewirtschaften und möglicherweise EU-Agrarsubventionen für diese Flächen beziehen
- Anwohner aus den umliegenden Dörfern Alikampos, Kournas, Askyfou und Patsianos, deren Gemeindegrenzen an die Madara angrenzen
Dringende Frist: bis Mittwoch, 2. September 2026, 14:00 Uhr
Die Gemeinde Apokoronas hat alle Ortsvorsteher der betroffenen Dörfer sowie sonstige Interessierte ausdrücklich aufgefordert, sich bis spätestens Mittwoch, den 2. September 2026, um 14:00 Uhr beim Gemeindeamt Apokoronas zu melden, um:
- Einsprüche gegen die Eigentumsfeststellung einzureichen
- Belege und Dokumente vorzulegen, die private oder kommunale Eigentumsrechte belegen
- Subventionsansprüche und andere Nutzungsrechte zu sichern
Wer diese Frist versäumt, riskiert, dass seine Ansprüche im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Historischer Hintergrund
Die erste urkundliche Grenzfestlegung der Madara geht auf den 11. Mai 1956 zurück, als der damalige Gemeinderat von Asi Gonia die Grenzen offiziell festlegte. Die Karte selbst wurde im März 2023 vom Diplom-Bauingenieur Vasileios Kontezakis auf Grundlage dieser historischen Beschlüsse sowie bilateraler Vereinbarungen aus den 1940er und 1950er Jahren erstellt. Die Grenzen vor Ort wurden im Jahr 2023 vom damaligen Ortsvorsteher Georgios Sbyrakis persönlich ausgewiesen.
Offizielle Lagekarte zum Download
Die vollständige topografische Karte der Madara von Asi Gonia steht auf der Website der Gemeinde Apokoronas zum Download bereit: