Familie in Apokoronas droht Verlust des einzigen Zuhauses
Einer fünfköpfigen Familie in der Gemeinde Apokoronas droht der Verlust ihrer einzigen Wohnung durch eine Bankforderung. Der Gemeindeverwaltung zufolge ist die Familie — darunter minderjährige Kinder — grundsätzlich bereit, ihre finanziellen Verbindlichkeiten zu regeln, konnte jedoch bisher keine Einigung mit der Bank erzielen.
Einstimmige Resolution des Gemeinderats
Der Gemeinderat von Apokoronas hat das Thema auf seiner Sitzung beraten und anschließend einstimmig eine Resolution verabschiedet. Darin fordert der Rat:
- Aufforderung an die Bank: Die Bank soll den Fall sofort erneut prüfen und nach einer gerechten, dauerhaften Lösung suchen.
- Forderung an den Staat: Die zuständigen staatlichen Stellen sollen die gesetzlichen Instrumente zum Schutz der Hauptwohnung wesentlich stärken.
- Zusage der Gemeinde: Die Gemeinde Apokoronas erklärt, der Familie mit allen ihr zur Verfügung stehenden institutionellen und sozialen Mitteln beizustehen.
Zusätzlich zur Resolution hat die Gemeindeverwaltung ein offizielles Schreiben an die zuständige Bankfiliale geschickt, in dem sie um Überprüfung des Falles bittet und die Bank auffordert, soziales Verantwortungsbewusstsein zu zeigen und einen tragfähigen Zahlungsplan anzubieten, der es der Familie ermöglicht, ihr Zuhause zu behalten.
Hintergrund
Der Fall berührt eine in Griechenland seit der Finanzkrise anhaltend heikle Frage: den Schutz der sogenannten "ersten Wohnung" vor Pfändung und Zwangsversteigerung bei Bankschulden. Die Gemeinde argumentiert, dass lokale Behörden eine Verantwortung gegenüber ihren Bürgern in finanziell schwierigen Lagen tragen, insbesondere wenn Kinder betroffen sind und der Wille zur Schuldenregelung nachweislich vorhanden ist.
Die Gemeinde hat angekündigt, den weiteren Verlauf des Falles zu verfolgen und weiter auf eine menschliche Lösung hinzuwirken.
Hinweis: Dieser Bericht basiert auf einer Pressemitteilung der Gemeinde Apokoronas. Stellungnahmen der betroffenen Bank lagen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht vor.